Erziehungsbeauftragung

 

 

Infos zum Aufsichtszettel

Wer als Jugendlicher zwischen 16 und 18 Jahre alt ist und Veranstaltungen in der Endart-Kulturfabrik nach 24 Uhr besuchen möchte, benötigt hierfür eine Erziehungsbeauftragung in schriftlicher Form.

Um eine erziehungsbeauftragte Person zu legitimieren, muss sichergestellt sein, dass:

-die Begleitperson volljährig und den verantwortungsvollen Aufgaben der Beaufsichtigung des Jugendlichen gewachsen ist

-die Heimfahrt des Jugendlichen nach dem Besuch in der Kulturfabrik gesichert ist

-die erziehungsbeauftragte Person nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht.

Achtung:Wer unter 18 Jahre alt ist, darf laut Jugendschutz  keine branntweinhaltigen Getränke wie Rum oder Wodka konsumieren.

Außerdem:Eltern, die eine(n) Erziehungsbeauftragte(n) benennen, tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen.

Du bist zwischen 16 und 18 Jahre alt
und willst z.B. eine Abiparty in der Endart besuchen.

1. Du druckst das Formular für eine Erziehungsbeauftragung aus und lässt es von Deinen Eltern bzw. einem personensorgeberechtigten Elternteil ausfüllen
2. Du legst eine Kopie des Personalausweises eines Elternteils bei
3. Die Beauftragung lässt Du von einem Elternteil und dem Erziehungsbeauftragten unterschreiben
4. Bei Deinem Besuch muss ein Elternteil von uns telefonisch erreichbar sein, falls wir uns Rückversichern müssen

Hier kannst Du den Aufsichtszettel als Dokument oder als PDF-Datei herunter laden

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Termine

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03.03.2012 - 21:00